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Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft führt die Fachaufsicht über
die Landkreise und Kreisfreien Städte im Bereich des radiologischen Notfallschutzrechts nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes und bei der Ermittlung der Radioaktivität gemäß § 162 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes,
die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen bei Probenentnahmen zu Futtermitteln sowie
die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft für den Bereich der Umweltradioaktivität.
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