Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ämter der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung R (Anlage 3) geregelt. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage 5 ausgewiesen.
1Die Ämter der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung R geregelt (Anlage III). 2Die…
Die Ämter der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und ihre Besoldungsgruppen sind in der Landesbesoldungsordnung R (Anlage 3 zu diesem…
Die Ämter der Richter und Staatsanwälte, mit Ausnahme der Ämter der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und…
Besoldungsgruppe R 1 Richterin, Richter am Amtsgericht Richterin, Richter am Arbeitsgericht Richterin, Richter am Landgericht Richterin, Richter am…
Anlage 3 Besoldungsgruppe R 1 wird wie folgt gefasst: „Besoldungsgruppe R 1 Richterin, Richter am Amtsgericht Richterin, Richter am Arbeitsgericht Richterin,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.