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Die Ämter der Professorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren, Akademischen Assistentinnen und Akademischen Assistenten sowie ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung W (Anlage 4) geregelt. Die Grundgehaltssätze sind in der Anlage 5 ausgewiesen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die Ämter der Rektorinnen, Rektoren, Prorektorinnen und Prorektoren, soweit sie nicht Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B zugewiesen sind.
Der Anteil der Stellen für Ämter der Professorinnen und Professoren in Besoldungsgruppe W 3 beträgt an Hochschulen für angewandte Wissenschaften nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes sowie an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen und an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes höchstens 15 Prozent der ausgebrachten Planstellen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen.
1Die Ämter der Juniorprofessorin und des Juniorprofessors, der Professorinnen und Professoren, der hauptberuflichen Leiterinnen und Leiter an Hochschulen sowie…
Die Ämter der Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren, Tandemprofessorinnen und Tandemprofessoren sind der Besoldungsgruppe W 1, die Ämter der Professorinnen…
Besoldungsgruppe W 1 Akademische Assistentin, Akademischer Assistent Juniorprofessorin, Juniorprofessor Besoldungsgruppe W 2 Professorin, Professor – an der…
Die Ämter der Professoren und ihre Besoldungsgruppen sind in der Bundesbesoldungsordnung W (Anlage II) geregelt. Die Grundgehaltssätze sind in Anlage IV…
die Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Besoldungsordnungen C und W der Hochschule Meißen (FH) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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