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Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung die Abgeltung der den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung eines Büros entstehenden Kosten zu regeln.
Die planmäßig oder hilfsweise im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zur Abgeltung der ihnen durch die…
Nimmt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher Leistungen einer Bürodienstleisterin oder eines Bürodienstleisters in Anspruch, gelten die Absätze 1,…
Aus dieser Vergütung sind auch die besonderen, für die Gerichtsvollziehertätigkeit typischen Aufwendungen, insbesondere für die Einrichtung und den Betrieb des…
Reichen aus besonderen Gründen die Entschädigungsbeträge nach den §§ 2 und 3 nicht aus, die für die Einrichtung und Unterhaltung des Büros notwendigen…
Aus dieser Vergütung sind auch die besonderen, für die Gerichtsvollziehertätigkeit typischen Aufwendungen, insbesondere für die Einrichtung und den Betrieb des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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