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Für die dienstlichen Beurteilungen und Beurteilungsbeiträge ist das jeweils nach den Anlagen 2 bis 5 vorgesehene Formular zu verwenden.
„§ 7 Formulare zu den dienstlichen Beurteilungen und dem Beurteilungsbeitrag Für die dienstlichen Beurteilungen und Beurteilungsbeiträge ist das jeweils nach…
Die dienstliche Beurteilung erfolgt unter Verwendung eines Beurteilungsformulars, dessen Form, Inhalt und Ausgestaltung in der Verwaltungsvorschrift nach Absatz…
Für die dienstliche Beurteilung und den Beurteilungsbeitrag sind Vordrucke nach den Anlagen 2 bis 4 zu verwenden.
Vorschriften über die Beurteilung in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten (Sächsische Beurteilungsverordnung – SächsBeurtVO) vom 16. Februar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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