§ 59 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die aufgrund von § 54 Abs. 1 und 3, §§ 55 und 58 erlassenen Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 27 Abs. 3 SächsWTGSächsisches Wohnteilhabegesetz
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 11 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung haben keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 4 bis 8 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung…
§ 19 BEHGGesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 179 Abs. 1a SAGGesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§…