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Für die erforderliche Unterweisung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Blinde sind folgende Aufwendungen beihilfefähig:
für eine Ausbildung im Gebrauch des Langstocks sowie für eine Schulung in Orientierung und Mobilität
bis zu 100 Unterrichtsstunden von je 60 Minuten, einschließlich 15 Minuten für Vor- und Nachbereitung sowie Erstellung von Unterrichtsmaterial, je 60 Minuten in Höhe von bis zu 77,27 Euro,
Fahrzeitentschädigung für Fahrten der Trainerin oder des Trainers, je angefangene 5 Minuten in Höhe von 4,98 Euro,
Fahrtkostenerstattung für Fahrten der Trainerin oder des Trainers je gefahrenen Kilometer in Höhe von 0,35 Euro oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels,
Ersatz der notwendigen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung der Trainerin oder des Trainers je Tag, soweit eine tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht zumutbar ist, in Höhe von bis zu 26 Euro,
für ein erforderliches Nachtraining, insbesondere bei Wegfall eines noch vorhandenen Sehrestes oder eines Wohnortwechsels entsprechend Nummer 1,
bis zu 30 Stunden für ein ergänzendes Training an elektronischen Blindenleitgeräten entsprechend Nummer 1, darüber hinaus für weitere 20 Stunden in besonderen Fällen bei entsprechendem Nachweis der Notwendigkeit.
Sofern die Trainerin oder der Trainer gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Rechnungsstellung berechtigt ist, sind die entsprechenden Aufwendungen nur beihilfefähig, wenn sie durch eine Rechnung einer Blindenorganisation nachgewiesen sind.
Aufwendungen für eine Ausbildung im Gebrauch des Langstockes, Schulung in Orientierung und Mobilität bis zu folgenden Höchstbeträgen: aa) Unterrichtsstunde à 60…
Für die erforderliche Unterweisung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Blinde sind folgende Aufwendungen beihilfefähig:
blindentechnische und vergleichbare spezielle Grundausbildungen, insbesondere Kosten für Lehrgang, Fahrt, Verpflegung und Übernachtung, nach vorheriger…
Ist dienstunfallbedingt die Haltung eines Blindenhundes oder die Mitnahme einer Begleitperson erforderlich, so wird für nachgewiesene Aufwendungen ein…
Aufwendungen für Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe oder zur Behandlung einer Augenverletzung oder Augenerkrankung sind nach Maßgabe der Absätze 3 bis 8…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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