§ 4 Abs. 1 Satz 8 Nr. 14 BVO NRWVerordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen
Aufwendungen für Kommunikationshilfen für gehörlose, hochgradig schwerhörige oder ertaubte Personen bei medizinisch notwendiger ambulanter oder stationärer…
§ 45 Abs. 2 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Aufwendungen für Kommunikationshilfen für gehörlose, hochgradig schwerhörige oder ertaubte beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen sind bei…
Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 35 Buchst. b SN-19971Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Im Wortlaut wird das Wort „Kommunikationshelfer“ durch das Wort „Kommunikationshilfen“ ersetzt und werden nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 499)“ ein Komma und…
§ 17 Abs. 2 SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen…
Art. 1 Abs. 1 SN-19847Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Kommunikationshilfenverordnung
Die Sächsische Kommunikationshilfenverordnung vom 20. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 499) wird wie folgt geändert: Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte mit einer…