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Als Kommunikationshilfen kommen in Betracht:
Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache und lautsprachbegleitende Gebärden (Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher);
welche Kommunikationsformen als andere geeignete Kommunikationshilfen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 und des Absatzes 2 anzusehen sind.
Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus…
Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer sind insbesondere
Als Kommunikationshilfen kommen in Betracht: Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer nach Satz 1 Nummer 2 sind insbesondere Kommunikationsmethoden…
In der Überschrift wird das Wort „Kommunikationshelfer“ durch das Wort „Kommunikationshilfen“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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