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Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sind
das Staatsministerium des Innern als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde,
die Landesdirektion Sachsen als obere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde,
die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden.
Örtliche Brandschutzbehörden sind die Gemeinden.
die kreisangehörigen örtlichen Brandschutzbehörden die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sowie die obere und die oberste…
„Für die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.“
Die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch…
Träger der Einheiten und Einrichtungen des Sanitätswesens, der Betreuung, Wasserrettung und Bergwacht sowie Träger der Rettungshundestaffeln sind die nach § 40…
Kreisfreie Städte, Landkreise und deren Zweckverbände entscheidet die obere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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