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Ist ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts angezeigt, wird eine solche Maßnahme durch Disziplinarverfügung ausgesprochen.
Jede und jeder Dienstvorgesetzte ist zu Verweisen und zur Verhängung von Geldbußen gegen die ihr oder ihm unterstellten Beamtinnen und Beamten befugt.
Kürzungen des Ruhegehalts bis zum Höchstmaß kann die oder der nach § 87 zur Ausübung der Disziplinarbefugnisse zuständige Dienstvorgesetzte festsetzen.
Die oberste Dienstbehörde kann ihre Befugnisse nach Absatz 3 Nummer 1 durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf nachgeordnete Dienstvorgesetzte übertragen.
Die Disziplinarverfügung ist zu begründen und zuzustellen.
die der obersten Dienstbehörde unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten bis zu einer Kürzung um 20 Prozent auf zwei Jahre.
Ist ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts angezeigt, wird eine solche Maßnahme durch Disziplinarverfügung…
auf die erforderliche Disziplinarmaßnahme erkennen, wenn nur ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts…
Kürzung der Dienstbezüge,
Für die Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und die Erhebung der Disziplinarklage sind die Leiter der oberen besonderen Staatsbehörden und der Präsident…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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