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Eine Zulage von monatlich 225 Euro erhält, wer als Beamtin oder Beamter der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen als Lehrkraft für die praktische Ausbildung verwendet wird.
Nach § 15 werden folgende §§ 15a und 15b eingefügt: „§ 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Eine Zulage von…
in der Fachrichtung Feuerwehr als Lehrkraft an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule,
Beamte und Soldaten des Feuerwehrdienstes erhalten für die praktische Ausbildung in Feuerwehrübungshäusern oder vergleichbaren Anlagen, in denen Brandereignisse…
Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehr, denen es nach § 2 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel…
Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehr in Ämtern der Besoldungsordnung A, die im Einsatzdienst der Feuerwehr oder der Landesfeuerwehr- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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