§ 56 Abs. 1 Nr. 9 SächsBesGSächsisches Besoldungsgesetz
in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst zum Dienst für die Sicherungsverwahrung oder
§ 48 Abs. 1 SächsBesGSächsisches Besoldungsgesetz
Wer in Ämtern der Besoldungsordnung A in Justizvollzugseinrichtungen, abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte, in geschlossenen Abteilungen oder Stationen…
Art. 1 Nr. 7 SN-18270Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung von dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verordnungen
Nach § 15 werden folgende §§ 15a und 15b eingefügt: „§ 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Eine Zulage von…
§ 72 Abs. 1 SBesGSaarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) Vom 13. Oktober 2021*
Beamtinnen und Beamte in Ämtern der Besoldungsordnung A bei Justizvollzugseinrichtungen, in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte sowie in geschlossenen…
§ 51 Abs. 1 LBesG NRWBesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Beamtinnen und Beamte in Ämtern der Landesbesoldungsordnung A bei Justizvollzugseinrichtungen, in geschlossenen Abteilungen oder Stationen bei Psychiatrischen…