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Bereitschaftsdienst leistet, wer sich an einem von der Dienststelle oder dem zuständigen Präsidium bestimmten Ort aufhält, um im Bedarfsfall den Dienst aufzunehmen.
Rufbereitschaft leistet, wer auf Anordnung der oder des Vorgesetzten während der dienstfreien Zeit oder auf Beschluss des zuständigen Präsidiums außerhalb des regelmäßigen Dienstes erreichbar sein muss, um kurzfristig den Dienst aufnehmen zu können.
Dienst zu wechselnden Zeiten liegt vor, wenn mindestens viermal im Kalendermonat die Differenz zwischen den Anfangsuhrzeiten zweier Dienste mindestens 7 und höchstens 17 Stunden beträgt.
Bereitschaftsdienst ist ein Dienst, bei dem sich die Beamtin oder der Beamte in der Dienststelle oder an einem von der Dienststelle bestimmten Ort aufhält, um…
Bereitschaftsdienst ist die Zeitspanne, in der die Pflicht besteht, ohne ständig zur Dienstleistung verpflichtet zu sein, sich an einer von der oder dem…
„(2) Rufbereitschaft leistet, wer auf Anordnung der oder des Vorgesetzten während der dienstfreien Zeit oder auf Beschluss des zuständigen Präsidiums außerhalb…
Rufbereitschaft ist gegeben, wenn sich Beamtinnen oder Beamte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit in der Wohnung, an einem anderen anzugebenden Ort oder in…
Rufbereitschaft ist die Zeitspanne, in der die Pflicht besteht, sich außerhalb des Arbeitsplatzes bereitzuhalten, um bei Bedarf unverzüglich zur Dienstleistung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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