§ 6 Abs. 2 SächsFAGAllgemeines
Die Schlüsselzuweisung wird auf der Grundlage der Bedarfsmesszahl (§ 7) und der Steuerkraftmesszahl (§ 8) nach Maßgabe des § 9 ermittelt.
§ 9 SächsFAGFestsetzung der Schlüsselzuweisungen
Ist die Bedarfsmesszahl (§ 7) höher als die Steuerkraftmesszahl (§ 8), erhält die kreisangehörige Gemeinde 75 Prozent des Unterschiedsbetrages als…
§ 14 Abs. 1 KFAGGesetz Nr. 1157 - Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG Vom 12. Juli 1983
1Die Gemeindeverbände (Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken) erhalten aus der Schlüsselmasse der Gemeindeverbände (§ 7 Nr. 3) Schlüsselzuweisungen…
§ 7 Abs. 4 Nr. 7 Buchst. e SächsFAGBedarfsmesszahl
| Sehen | mit 343 Prozent,
§ 5 SächsFAGGrundsätze
Kreisangehörige Gemeinden, Kreisfreie Städte und Landkreise erhalten nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 allgemeine Schlüsselzuweisungen zur Ergänzung ihrer…