§ 3 Abs. 2 SN-18947Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
Das Staatsministerium der Finanzen ist ermächtigt, einzelne Gemeinden bei der Verteilung der Mittel nach § 1 Satz 3 nicht zu berücksichtigen, wenn sie ihre…
§ 9 Abs. 2 KomInvStärkVO SNKommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung
Die Bewilligungsbehörde ist ermächtigt, Zahlungen für einzelne Gemeinden und Landkreise so lange auszusetzen, bis die Mitwirkungspflichten nach Absatz 1…
§ 29 Abs. 3 SächsFAGZuweisungen für herausgehobene Maßnahmen
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, nach Anhörung des Beirates für den kommunalen Finanzausgleich Mittel an Stellen innerhalb der…
Art. 7 Nr. 2 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
„b) über die Mitwirkungspflichten die §§ 140, 143, 145 bis 148, 149 Absatz 1 und 2, § 150 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 bis 5, 7 und 8, §§ 151, 152 Absatz 1,…
§ 1 Abs. 1 SächsFAGFinanzausgleichsleistungen und Grundsatz der Lastenverteilung
Die kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städte und Landkreise tragen alle Aufwendungen und Auszahlungen, die durch die Erfüllung ihrer eigenen sowie der…