Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Nebengewässern steht den Inhabern der Fischereirechte am Hauptgewässer das Fischereirecht im Verhältnis der Fläche und entsprechend der räumlichen Lage ihrer Fischereirechte zu.
Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bestimmt sich hinsichtlich des Umfangs und der räumlichen Ausdehnung der Fischerei im Seitenarm nach den Fischereirechten…
Das Fischereirecht steht vorbehaltlich der Bestimmung des § 6 dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu und ist untrennbar mit dem Eigentum am…
Das Fischereirecht steht vorbehaltlich des § 5 dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu; es ist untrennbar mit dem Eigentum am Gewässergrundstück verbunden.
Fischereirechte, die nicht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zustehen (selbstständige Fischereirechte), bleiben aufrechterhalten, soweit sie bei…
Fischereirechte, die nicht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zustehen (selbständige Fischereirechte), bleiben aufrechterhalten, soweit sie bei Inkraftreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.