Art. 1 Abs. 11 Nr. 6 Buchst. a SN-17232Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Dieses Gesetz gilt für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Neben öffentlichen Schulen wirken…
§ 3 Abs. 1 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Dieses Gesetz gilt für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Neben öffentlichen Schulen wirken Schulen in freier Trägerschaft bei der…
§ 2 PrivSchGGesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
1Schulen in freier Trägerschaft dienen nach Maßgabe des Verfassungsrechts der öffentlichen Aufgabe, als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen zu…
§ 100 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die schulische Bildung wird durch öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wahrgenommen. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern im…
Art. 1 Abs. 1 SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
Die Gemeinden sind Schulträger der allgemein bildenden Schulen und der Schulen des zweiten Bildungsweges. Die Landkreise können Schulträger dieser Schulen sein.…