§ 59 GtDBwBrandschutzVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz
Anwärterinnen und Anwärter, die auf Grundlage des Verwaltungsabkommens über die Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst mit dem Land…
§ 39 APO FeuerwehrVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) Vom 20. Dezember 2015
Auf Beamtinnen und Beamte, die die Ausbildung nach dem bisherigen Recht begonnen haben, ist das bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltende Recht…
§ 22 SFeuLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die sich in der Ausbildung befinden, setzen diese nach dem bisherigen Recht fort.
§ 13 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Werkfeuerwehrangehörige, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits mindestens ein Jahr hauptberuflich in der Werkfeuerwehr tätig waren und zu diesem…
§ 38 LAP-mftDBwVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Anwärterinnen und Anwärter richten sich nach den…