Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die sich in der Ausbildung befinden, setzen diese nach dem bisherigen Recht fort.
§ 22 SFeuLVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen