§ 9 Abs. 1 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Änderungen der betrieblichen Verhältnisse, die Einfluss auf die Organisation und Ausstattung der Werkfeuerwehr haben können, sowie personelle und strukturelle…
§ 4 Abs. 6 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Bei baulichen oder betrieblichen Veränderungen im Betrieb oder in der Einrichtung ist die Leitung der Werkfeuerwehr vorher zu hören.
§ 16 Abs. 3 VObFw NRWVerordnung für betriebliche Feuerwehren
Der Betrieb oder die Einrichtung stellt durch organisatorische Maßnahmen wie Betriebsbegehungen sicher, dass die Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr über…
§ 7 Abs. 2 VObFw NRWVerordnung für betriebliche Feuerwehren
Veränderungen des Werksgeländes sind nach § 30 Absatz 1 Satz 2 der Bezirksregierung anzuzeigen. Diese legt den Zuständigkeitsbereich der Werkfeuerwehr bei…
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 VObFw NRWVerordnung für betriebliche Feuerwehren
bei Unternehmensumbildungen, die einen Adressatenwechsel hinsichtlich der Anerkennungs-oder Anordnungsbescheide der betrieblichen Feuerwehr zur Folge haben,…