Art. 1 Abs. 3 Nr. 8 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Der bisherige § 5 wird § 6 und wie folgt gefasst: „§ 6 Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes nehmen…
§ 14 Abs. 1 ÖGDGGesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG -) Vom 19. Mai 1999*
Amtliche Gutachten und Zeugnisse werden durch die Gesundheitsämter sowie durch die in § 4 beschriebenen Gutachterstellen, soweit dies durch bundes- oder…
§ 15 Abs. 2 Nr. 3 SächsGDGGesundheitsfachberufe
der Ausstellung von Gutachten und Zeugnissen,
§ 18 Abs. 1 ÖGDG NRWGesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Die untere Gesundheitsbehörde stellt amtliche Bescheinigungen und amtsärztliche und amtszahnärztliche Zeugnisse aus und erstattet Gutachten, soweit dies durch…
§ 1 Abs. 1 ÄrztlBV SLVerordnung über die Zuständigkeit der ärztlichen Begutachtung von Bediensteten der Landesverwaltung Vom 12. Dezember 1994
Die nach § 14 Abs. 1 auszustellenden amtlichen Gutachten und Zeugnisse über Bedienstete der Landesverwaltung werden für den in der Anlage genannten Bereich von…