§ 34 Abs. 1 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Gemeinde kann Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Sie kann langjährigen Ratsmitgliedern,…
§ 28 Abs. 2 Nr. 7 SächsGemOAufgaben des Gemeinderats
die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts,
Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts,
Art. 5 Abs. 4 SN-19515Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Der Anspruch auf Ehrensold entsteht nicht, wenn der ehrenamtliche Bürgermeister durch Urteil eines Disziplinargerichts aus dem Dienst entfernt wurde oder er…
Art. 1 Satz 2 Nr. 7 Buchst. a SN-2931Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Bürger“ die Worte „und ehrenamtlich tätige nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigte“ eingefügt.