§ 6 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Organe des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor.
§ 18 Abs. 1 SächsGKVRechtsstellung und Aufgaben
Der Verwaltungsrat ist das Hauptorgan des Kommunalen Versorgungsverbands. Er beschließt über alle Angelegenheiten des Kommunalen Versorgungsverbands, soweit…
§ 24 Abs. 3 SächsGKVAufgaben
Der Direktor ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beschäftigten des Kommunalen Versorgungsverbands.
§ 2 Abs. 1 SächsRAVGSächsisches Rechtsanwaltsversorgungsgesetz
Organe des Versorgungswerks sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
§ 15 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Organe des Verwaltungsverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.