§ 7 Abs. 1 SächsKomSozVGZuständigkeit
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Kommunalen Sozialverbandes…
§ 17 SächsGKVGesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Organe des Kommunalen Versorgungsverbands sind der Verwaltungsrat und der Direktor.
§ 15 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Organe des Verwaltungsverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
§ 17 Abs. 7 SächsKomSozVGAufgaben
Die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter, Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der…
Art. 2 Abs. 1 SN-20344Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze
Die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor ist Leiterin oder Leiter der Verbandsverwaltung. Sie oder er vertritt den Kommunalen Sozialverband Sachsen nach…