§ 3 StB/WPVGGesetz Nr. 1481 zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (StB/WPVG) Vom 26. September 2001
Organe des Versorgungswerks sind Die Mitglieder des Vorstands und der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.
§ 5a Abs. 2 BauKaG NRWGesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Verwaltungsrats üben ihr Amt ehrenamtlich aus. In der Satzung können Regelungen über Kostenerstattungen und…
§ 3 Abs. 2 RAVG NWGesetz über die Rechtsanwaltsversorgung
Die Tätigkeit als Mitglied der Vertreterversammlung und des Vorstands sowie die Tätigkeit als Präsidentin oder Präsident wird ehrenamtlich ausgeübt. Gleiches…
§ 3 NotKVersorgWG SLGesetz über das Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer Vom 5. Juni 1991
Die Organe des Versorgungswerks sind der Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung.
§ 2 Abs. 2 SächsStBVGSächsisches Steuerberaterversorgungsgesetz
Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Entschädigung für die Auslagen und die versäumte…