Gesetze
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Der Kommunale Versorgungsverband unterliegt der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums des Innern. Die für die Rechtsaufsicht über die Gemeinden maßgebenden Bestimmungen gelten entsprechend.
Das Staatsministerium der Finanzen oder die von ihm bestimmte nachgeordnete Behörde führt die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk; § 111 Absatz 1 und 3…
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung führt die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk; § 111 Absatz 1 und 3 sowie §§…
Das Versorgungswerk untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales[2]. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, dass Gesetz und…
Die Aufsicht über den Verband führt das für Kommunales zuständige Ministerium. Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass der Verband im Einklang mit den Gesetzen…
Die für die Ausübung der Aufsicht über die Gemeinden maßgebenden Bestimmungen gelten entsprechend. Die Befugnisse und Aufgaben nach den §§ 118, 121 und 122 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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