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Zur Abgeltung der einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher entstehenden Sachkosten wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 175 Euro pro Kalendermonat gewährt.
Beamtinnen und Beamte, die weniger als einen Monat als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher eingesetzt sind, erhalten pro Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrags.
Übernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher neben den Dienstgeschäften des eigenen Bezirks die Vertretung verhinderter Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher oder die Verwaltung weiterer Gerichtsvollzieherstellen, erhalten sie für höhere Sachaufwendungen ab dem 31. Kalendertag für jeden Tag der Vertretung oder Verwaltung jeder weiteren Gerichtsvollzieherstelle eine Pauschale von 10 Euro.
Zur Abgeltung des einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wegen der entgeltlichen Beschäftigung von…
Die planmäßig oder hilfsweise im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zur Abgeltung der ihnen durch die…
Aus dieser Vergütung sind auch die besonderen, für die Gerichtsvollziehertätigkeit typischen Aufwendungen, insbesondere für die Einrichtung und den Betrieb des…
1Für die Vergütung können Höchstsätze für die einzelnen Vollstreckungsaufträge sowie für das Kalenderjahr festgesetzt werden. 2Es kann bestimmt werden,…
Aus dieser Vergütung sind auch die besonderen, für die Gerichtsvollziehertätigkeit typischen Aufwendungen, insbesondere für die Einrichtung und den Betrieb des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.