§ 6 Abs. 1 HebBVOBerufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsverordnung - HebBVO) Vom 7. November 2000
Hebammen und Entbindungspfleger haben die in Ausübung ihres Berufes getroffenen Feststellungen und Maßnahmen sowie die Anwendung von Arzneimitteln schriftlich…
§ 10 HebBVOBerufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsverordnung - HebBVO) Vom 7. November 2000
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstordnung für Hebammen vom 27. Januar 1960 (Amtsbl. S. 78), zuletzt…
§ 6 Abs. 1 HebBO NRWBerufsordnung für Hebammen
Hebammen haben über die in Ausübung ihres Berufes getroffenen Feststellungen und Maßnahmen bei Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen, über…
§ 8 Abs. 4 Nr. 1 HebBVOBerufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsverordnung - HebBVO) Vom 7. November 2000
sicherzustellen, dass die Dokumentation nach § 6 Abs. 1 bei endgültiger Aufgabe ihrer Berufstätigkeit oder im Fall ihres Todes verschlossen dem für den…
§ 9 Nr. 6 HebBO NRWBerufsordnung für Hebammen
sicherzustellen, dass die Dokumentation nach § 6 Absatz 1 bei endgültiger Aufgabe ihrer Berufstätigkeit oder im Falle ihres Todes verschlossen der zuständigen…