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Hinterlegtes Geld geht in das Eigentum des Freistaates Sachsen über.
bei Hinterlegung von Geld den Betrag in Euro oder, falls Geld in anderer Währung als Euro hinterlegt wird, den Betrag in ausländischer Währung,
Die Kosten können der Masse entnommen werden, soweit es sich um Geld handelt, das in das Eigentum des Freistaates Sachsen übergegangen ist.
Mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe fällt die Hinterlegungsmasse dem Freistaat Sachsen zu.
Geld in fremden Währungen kann nur in Form von Geldzeichen hinterlegt werden.
Mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe verfällt die Hinterlegungsmasse dem Land. Abschnitt 7 Hinterlegung in besonderen Fällen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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