§ 88 Abs. 6 SächsBOSächsische Bauordnung
Die Satzungen nach Satz 1 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
§ 9 Abs. 3 SächsHKaGEthikkommission
Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
§ 15 Abs. 4 SAIGSaarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) Vom 13. Juli 2016*[1]
Die Hauptsatzung, die Beitragsordnung und die Kostenordnung sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Satzungen sind in…
§ 10 Abs. 4 NRW-26992Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen - Gemeinschaftswaldgesetz -
Die Satzung und Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Satzung oder die…
§ 4 Abs. 3 LWKG NRWGesetz über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Änderungen der Satzungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.