Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Termin der Hauptverhandlung wird von der oder dem Vorsitzenden bestimmt.
Den Beteiligten, der Verteidigerin oder dem Verteidiger und dem Beistand ist die Ladung mindestens zwei Wochen vor der Hauptverhandlung zuzustellen.
Gegen ein beschuldigtes Mitglied, das nicht erschienen und nicht durch eine Verteidigerin, einen Verteidiger oder einen Beistand vertreten ist, kann die Hauptverhandlung durchgeführt werden, wenn das beschuldigte Mitglied und der Beistand ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurden, dass in Abwesenheit derselben verhandelt werden kann. § 230 Absatz 2 der Strafprozessordnung findet keine Anwendung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement