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Diese Verordnung regelt die Gewährung von Leistungsbezügen nach § 34 des Sächsischen Besoldungsgesetzes an Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) (Hochschulen).
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