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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) (Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung-SMI – SächsHLeistBezVO-SMI) vom 3. März 2008 (SächsGVBl. S. 249) wird wie folgt geändert:
In § 1 wird die Angabe „§ 13“ durch die Angabe „§ 36“ ersetzt.
In § 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 36 Abs. 2“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 36 Abs. 3“ ersetzt.
In § 4 wird die Angabe „§ 13 Abs. 6“ durch die Angabe „§ 36 Abs. 4“ ersetzt.
In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 3 und 4“ durch die Angabe „§ 37“ ersetzt.
§ 6 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „ Vergaberahmens “ durch das Wort „ Vergabebudgets “ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 wird die Angabe „Vergaberahmens nach § 34 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes“ durch die Angabe „Vergabebudgets nach § 38 Abs. 1 SächsBesG “ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.