§ 9 SächsHLeistBezVOSächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung
Die Regelungen nach §§ 2, 3, 5 und 6 trifft die Hochschule durch Ordnung. Die Ordnung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und…
§ 5 Abs. 4 SächsHLeistBezVO-SMIZuständigkeit und Verfahren
Die Hochschule legt das Nähere zum Verfahren in einer Satzung fest. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums des Innern.
Art. 21 Nr. 4 Buchst. b HBG 2011/2012 SNHaushaltsbegleitgesetz 2011/2012
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Die Beschlüsse nach Satz 1 Nr. 4 und 5 bedürfen der Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen und des…
§ 3 Abs. 3 FHMeißenG SNFachhochschule-Meißen-Gesetz
Die Fachhochschule regelt ihre Angelegenheiten in der Grundordnung. Die Grundordnung und deren Änderungen bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums des…
§ 7 Abs. 6 SächsHLeistBezVOSächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung
Die Hochschule legt das Nähere zum Verfahren in einer Ordnung fest. Die Ordnung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und…