§ 7 SächsHLeistBezVO-SMISächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung-SMI
Die Regelungen nach den §§ 2 bis 4 trifft die Hochschule durch Satzung. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums des Innern.
§ 7 Abs. 6 SächsHLeistBezVOZuständigkeit, Verfahren
Die Hochschule legt das Nähere zum Verfahren in einer Ordnung fest. Die Ordnung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und…
§ 30 Abs. 1 FHGöD NRWGesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Grundordnung, der Satzungen gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2 und § 27, der Studienordnungen gemäß § 10 Absatz 1…
§ 5 Abs. 4 SächsHLeistBezVO-SMISächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung-SMI
Die Hochschule legt das Nähere zum Verfahren in einer Satzung fest. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums des Innern.