§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
die Untersagung der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gemäß § 41 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes
§ 10 Nr. 2 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
die Untersagung der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gemäß § 41 Satz 2 BeamtStG,
§ 2 Nr. 2 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
die Untersagung der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gemäß § 41 Satz 2 BeamtStG,
§ 16 Nr. 2 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
die Untersagung der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gemäß § 41 Satz 2 BeamtStG,
§ 5 Abs. 1 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
Für die Entgegennahme der Anzeige einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gemäß § 41 Satz 1 BeamtStG und…