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Die Hochschulbibliothek ist eine Zentrale Einrichtung, die alle bibliothekarischen Einrichtungen der Hochschule umfasst. Zweigbibliotheken sollen nur im Ausnahmefall gebildet werden. Die Hochschulbibliothek beschafft, erschließt und verwaltet die für Lehre, Studium und Forschung erforderlichen Medien und macht sie im Rahmen der Bibliotheksordnung öffentlich zugänglich. Sie ist zuständig für die Koordinierung des Informationsangebotes an der Hochschule und arbeitet mit der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden in einem kooperativen Leistungsverbund im Wege der gegenseitigen Amtshilfe oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zusammen.
Die Leitung der Hochschulbibliothek soll hauptberuflich wahrgenommen werden. Die Bibliotheksleiterin oder der Bibliotheksleiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulbibliothek. Die Hochschulorgane und deren Kommissionen beteiligen sie oder ihn in allen Bibliotheksangelegenheiten. Die Rektorin oder der Rektor bestellt sie oder ihn im Einvernehmen mit dem Senat.
nehmen die bibliothekarische Versorgung der Hochschule und darüber hinausgehende bibliothekarische Aufgaben wahr.
1Das Bibliothekssystem dient mit seiner Zentralbibliothek und großen Bereichsbibliotheken der Bereitstellung von Literatur, Literaturinformationen und anderen…
Die tragenden Prinzipien des Zusammenwirkens zwischen dem Hochschulbibliothekszentrum und den unter Absatz 1 Satz 1 genannten Hochschulbibliotheken sind…
Die Hochschule unterhält eine Hochschulbibliothek, die für Lehre, Studium und Forschung zur Verfügung steht und die die Versorgung mit Information und Medien…
Die Hochschulen arbeiten untereinander sowie mit den Kunsthochschulen bei der Lehre, Forschung und Kunstausübung dienenden dauerhaften Erbringung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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