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Die Hochschule kann ein Studienkolleg als Zentrale Einrichtung nach § 98 Absatz 1 bis 3 oder außerhalb der Hochschule errichten. Das Studienkolleg vermittelt Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit einem ausländischen Bildungsnachweis, der den Zugangsvoraussetzungen nach § 18 nicht gleichwertig ist, die für das Studium an einer Hochschule erforderliche Qualifikation einschließlich der notwendigen Sprachkenntnisse. Das Staatsministerium regelt den Lehrstoff, die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren durch Rechtsverordnung.
Unter Verantwortung der jeweiligen Hochschule können private Studienkollegs mit der Universität oder der Hochschule für angewandte Wissenschaften als…
Die Vorschriften zum Studienkolleg in § 57 des Universitätsgesetzes vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Oktober 2014…
Nach Maßgabe von Hochschulordnungen hat Zugang zu einem Hochschulstudium, wer nicht über die Zugangsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 4 verfügt, aber nach…
Nach Maßgabe von Hochschulordnungen hat Zugang zu einem Hochschulstudium, wer nicht über die Zugangsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 4 verfügt, aber nach…
Das Studienkolleg kann bei Bedarf verkürzte Schwerpunktkurse von einem Semester Dauer für Studienbewerberinnen und Studienbewerber anbieten, die bereits über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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