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Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester. Sie gliedert sich in Schwerpunktkurse, die fachbezogen auf den angestrebten Studiengang vorbereiten. Die Zuordnung der Studiengänge zu den Schwerpunktkursen regelt die zulassende Hochschule im Einvernehmen mit dem Studienkolleg.
Die Studienkollegs an Universitäten können folgende Schwerpunktkurse anbieten:
Kurs T zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge,
Kurs M zur Vorbereitung auf medizinische und biologische Studiengänge,
Kurs W zur Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge,
Kurs S/G zur Vorbereitung auf sprachliche, geisteswissenschaftliche, sozialwissenschaftliche, künstlerische und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge.
Die Schwerpunktkurse T und W können in englischer Sprache angeboten werden, wenn sie auf die englischsprachige Feststellungsprüfung vorbereiten.
Die Studienkollegs an Hochschulen für angewandte Wissenschaften können folgende Schwerpunktkurse anbieten:
Kurs TI zur Vorbereitung auf technische und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen,
Kurs WW zur Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen,
Kurs GD zur Vorbereitung auf gestalterische und künstlerische Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen,
Kurs SW zur Vorbereitung auf sozial- und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen,
Kurs DÜ zur Vorbereitung auf die Studiengänge Diplom-Dolmetscher und Diplom-Übersetzer an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen.
Das Studienkolleg kann bei Bedarf verkürzte Schwerpunktkurse von einem Semester Dauer für Studienbewerberinnen und Studienbewerber anbieten, die bereits über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen oder, in englischsprachigen Studienkollegs, der englischen Sprache verfügen. Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen oder, in englischsprachigen Studienkollegs, der englischen Sprache werden mit einem bestandenen Sprachtest nach § 7 Absatz 6 oder 7 nachgewiesen.
eine Feststellungsprüfung in der Fremdsprache gemäß § 7 bestanden haben oder
Externe Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht am Studienkolleg studieren, können an der Feststellungsprüfung teilnehmen. Sie sind zur Prüfung…
Durch die Feststellungsprüfung wird festgestellt, ob die Studieninteressierten die sprachlichen, fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium an…
Die Ergänzungsprüfung erstreckt sich auf diejenigen Fächer desjenigen Schwerpunktkurses, dem der nunmehr angestrebte Studiengang zugeordnet ist und in denen die…
die Wiederholung des Semesters empfohlen hat,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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