Gesetze
Gesetz wird geladen …
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die den Zugangsvoraussetzungen nach § 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes nicht gleichwertig sind, können an Studienkollegs gemäß § 24 des Sächsischen Hochschulgesetzes die Prüfung zur Feststellung der Eignung für ein Studium an deutschen Hochschulen (Feststellungsprüfung) nach Maßgabe dieser Verordnung ablegen.
In der Feststellungsprüfung weisen die Studienbewerberinnen und Studienbewerber nach, dass sie die sprachlichen, fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium an deutschen Hochschulen in den Studiengängen erfüllen, die dem jeweiligen Schwerpunktkurs zugeordnet sind. Die Feststellungsprüfung und die Vorbereitung darauf können in deutscher oder nach Maßgabe von Absatz 4 in englischer Sprache erfolgen.
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung kann an Studienkollegs erfolgen.
In den Schwerpunktkursen T und W gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 können die Feststellungsprüfung und die Vorbereitung darauf in englischer Sprache erfolgen. Regelungen der Hochschulen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen für die Aufnahme des Studiums bleiben unberührt.
Mit deutschsprachigen Feststellungsprüfungen in Verbindung mit den von den Hochschulen festgelegten für das Studium erforderlichen englischen Sprachkenntnissen werden auch die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 zur Aufnahme eines Studiums im Freistaat Sachsen in englischsprachigen Studiengängen nachgewiesen. Mit englischsprachigen Feststellungsprüfungen nach Absatz 4 werden die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 zur Aufnahme eines Studiums im Freistaat Sachsen in englischsprachigen Studiengängen, in deutschsprachigen Studiengängen nur in Verbindung mit dem Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit nach § 7 Absatz 6, nachgewiesen.
Externe Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht am Studienkolleg studieren, können an der Feststellungsprüfung teilnehmen. Sie sind zur Prüfung…
Für die Vorbereitung auf Studiengänge, die ganz oder teilweise in englischer Sprache stattfinden, kann die Feststellungsprüfung in englischer Sprache abgelegt…
Die Prüfungsfächer der Feststellungsprüfung ergeben sich aus der Anlage. Studieninteressierte, die nach näherer Bestimmung durch die Oberste…
Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben eine schriftliche Erklärung über eine vorangegangene Teilnahme an der Feststellungsprüfung und deren Ergebnis…
Für das Fach Deutsch in der deutschsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 2. Für das Fach Englisch in der englischsprachigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.