Art. 3 Abs. 2 SN-10413Gesetz zur Modernisierung der Ausbildung an den internen Fachhochschulen im Freistaat Sachsen
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bezeichnung der Diplomgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 12. Dezember…
Art. 4 Satz 2 Nr. 4 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
In § 3 werden die Wörter „der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ gestrichen.
Art. 4 Nr. 1 Buchst. a HBG 2015/2016 SNHaushaltsbegleitgesetz 2015/2016
Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Inkrafttreten“.
Art. 4 SN-17368Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Neuregelung der Fachschule im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Schulordnungen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 644), die…