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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 7. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 231), die durch die Verordnung vom 11. Juli 2012 (SächsGVBl. S. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“, einen Zeilenumbruch und die Angabe „(SächsHSGradeFHMeißenVO)“ ersetzt.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Diplomgrade tragen folgende Bezeichnungen:
‚Diplom-Verwaltungswirt‘ für den Fachbereich Steuer- und Staatsfinanzverwaltung für den Bereich Staatsfinanzverwaltung,
‚Diplom-Finanzwirt‘ für den Fachbereich Steuer- und Staatsfinanzverwaltung für den Bereich Steuerverwaltung und
‚Diplom-Rechtspfleger‘ für den Fachbereich Rechtspflege.“
In § 2 Nummer 5 wird die Angabe „§ 17 Abs. 2 Satz 1 FHSVG“ durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 1 des Fachhochschule-Meißen-Gesetzes“ ersetzt.
In § 3 werden die Wörter „der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ gestrichen.
In § 4 werden die Wörter „der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen trägt für den Studiengang Verwaltungsinformatik“ durch die Wörter „trägt für die Studiengänge Verwaltungsinformatik und Public Governance“ ersetzt.
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