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Die Eintragung in die Liste nach § 5 Absatz 1 ist zu löschen, wenn
der Eingetragene verstorben ist,
der Eingetragene dies schriftlich beantragt,
nachträglich bekannt wird, dass die Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 5 Absatz 2 oder Absatz 9 nicht vorlagen oder bekannt wird, dass sie nicht mehr vorliegen oder,
nach der Eintragung Tatsachen des § 7 Absatz 1 eingetreten oder bekannt geworden sind.
Die Eintragung in die Liste nach § 5 Absatz 1 soll gelöscht werden, wenn der Eingetragene seiner Fortbildungsverpflichtung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 mehr als zwei Jahre nicht nachgekommen ist, sofern nicht eine Ausnahme zugelassen wurde.
Die Eintragung kann gelöscht werden, wenn der Eingetragene der Pflicht zur Zahlung des Beitrages nach § 25 Absatz 1 nicht nachgekommen ist und die Summe der Beitragsschuld mindestens zwei Jahresbeiträgen entspricht.
Für die Eintragung in die Listen nach § 5 Absatz 10 gilt Absatz 1 entsprechend, wobei in Bezug auf die Eintragungsvoraussetzungen die Voraussetzungen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 und 4 der Sächsischen Bauordnung und in Bezug auf die Pflichten § 4 maßgebend sind.
In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 und 4 erfolgt eine Mitteilung über die Löschung und den Löschungsgrund an die für die Eintragung in die jeweilige Liste oder in das Verzeichnis zuständigen Stellen der übrigen Bundesländer.
Ausschlussgründe von freiwilligen Mitgliedern werden durch die Hauptsatzung (§ 22 Absatz 1 Nummer 1) festgelegt.
Die Eintragung in einer Liste nach § 5 Absatz 1 ist zu löschen, wenn
Die Eintragung in die Liste soll gelöscht werden, wenn die oder der Eingetragene einer Fortbildungsverpflichtung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 mehr als zwei…
in einem Ehrenverfahren rechtskräftig auf Löschung der Eintragung aus dem Verzeichnis nach Absatz 1 erkannt wurde.
wenn im Ehrenverfahren wegen der schuldhaften Verletzung von Berufspflichten nach § 3 rechtskräftig auf Löschung ihrer oder seiner Eintragung erkannt und die…
die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz vorgesehenen Berufsbezeichnung entfallen ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.