SächsJagdVO — InhaltsübersichtGesetzSachsengeltende Fassung§ 1 SächsJagdVOJagdabgabeSächsische Jagdverordnung§ 2 Die Jagdabgabe beträgt für den Jahresjagdschein für jedes Jahr der Gültigkeit 20 Euro, im Übrigen 10 Euro.§ 2