Art. 1 Nr. 1 SN-17639Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung
In § 1 wird die Angabe „EUR“ jeweils durch das Wort „Euro“ ersetzt.
Art. 12 SN-3535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In § 8 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung –…
Art. 8 Nr. 1 Buchst. e SN-3535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In Nummer 5 wird die Angabe „10 DM“ durch die Angabe „5,11 EUR“ ersetzt.
Art. 12 Nr. 1 Buchst. b SN-3196Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
Die Angabe „500 000 DM“ wird durch die Angabe „250 000 EUR“ ersetzt.