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Die Jägerprüfung besteht aus den Teilen jagdliches Schießen sowie schriftliche und mündlich-praktische Prüfung.
Die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung beinhalten folgende Prüfungsfächer, hinsichtlich der Nummern 1 und 3 jeweils einschließlich rechtlicher Bezüge:
Jagdkunde: Tierarten, Wildbiologie, Wildökologie, Jagdbetrieb einschließlich Jagdhundewesen, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau sowie Naturschutz und Biotoppflege,
Waffenkunde: Waffenrecht, Waffentechnik und Führen von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen,
Verbraucherschutz: Wildbrethygiene, Wildkrankheiten und Wildverwertung,
Recht: Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Tierschutzrecht sowie weitere einschlägige Rechtsbereiche.
Für Bewerber, die bereits eine Falknerprüfung bestanden haben, umfasst die Jägerprüfung nur das jagdliche Schießen sowie die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung im Prüfungsfach nach Absatz 2 Nr. 2.
Die Jagdbehörde legt Ort, Datum und Beginn der einzelnen Prüfungen fest. Die Jägerprüfung ist nicht öffentlich.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem…
Die Jäger- und Falknerprüfung wird von der Jagdbehörde abgenommen.
Die Prüfung erstreckt sich auf Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Sachgebieten: Die Prüfung baut auf dem Wissensstoff der Jägerprüfung auf.
gegebenenfalls einen Nachweis über bestandene Prüfungsteile.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.