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Elemente der erzieherischen Gestaltung des Vollzuges sind insbesondere:
Planung und Strukturierung eines geordneten Tagesablaufs,
spezifisches soziales Training,
die Förderung des Bemühens der Jugendarrestantin oder des Jugendarrestanten um einen Ausgleich mit der oder dem Verletzten (Täter-Opfer-Ausgleich) oder andere Formen der Wiedergutmachung,
Gemeinschafts- und Informationsveranstaltungen zu staatsbürgerlichen, gesundheitspräventiven, familienorientierten und weiteren sozialen Themen,
entwicklungsgemäße Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Einrichtung oder arbeitstherapeutische Beschäftigung,
strukturierte Freizeitgestaltung und sportliche Betätigung,
die Vermittlung in Beratungsstellen und
die Förderung stabilisierender Beziehungen.
§ 6 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Beziehen Jugendarrestantinnen, Jugendarrestanten oder deren Personensorgeberechtigte Jugendhilfe oder anderen…
Der Förderplan berücksichtigt auch Leistungen und Hilfen, die der Jugendarrestantin oder dem Jugendarrestanten sowie ihrer oder seiner Familie von anderen…
Teilnahme an Sportangeboten und Maßnahmen zur strukturierten Gestaltung der Freizeit,
Die Arrestierten sind angehalten, Maßnahmen zur lebenspraktischen, schulischen und beruflichen Entwicklung wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen ihnen auch…
Die Arrestierten werden darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben. Sie sollen dazu angeregt werden, ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.