§ 28 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes überprüft die Staatsregierung in einer Evaluation die Anwendung dieses Gesetzes und seine Auswirkungen.
§ 68 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Die Auswirkungen dieses Gesetzes und dessen praktische Anwendung werden drei Jahre nach seinem Inkrafttreten durch die Staatsregierung geprüft. Die…
§ 17 SächsBQFGSächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Auf der Grundlage der Statistik nach § 16 berichtet die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag spätestens zum Ende des Jahres 2026 über die Anwendung dieses…
§ 7 SächsNKRGSächsisches Normenkontrollratsgesetz
18 Monate vor dem Außerkrafttreten dieses Gesetzes prüft die Staatsregierung, ob sich die Einsetzung des Sächsischen Normenkontrollrates im Hinblick auf die…
§ 7 SN-20743Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz
Die Umsetzung und Wirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2027 evaluiert. Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag, spätestens bis zum 31. März 2028, über…