§ 6 SächsKomSozVGOrgane
Organe des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor.
§ 7 Abs. 1 SächsKomSozVGZuständigkeit
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Kommunalen Sozialverbandes…
Art. 60 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
„(1) Die Aufgaben des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen erstrecken sich nach Maßgabe der hierzu erlassenen besonderen Vorschriften auf die nachfolgenden…
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EinglArgeVO SNEingliederungshilfe-Arbeitsgemeinschaft-Verordnung
der Kommunale Sozialverband Sachsen zwei Mitglieder und
§ 119 Abs. 2 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
§ 53 des Beamtenstatusgesetzes und Absatz 1 gelten entsprechend für die Beteiligung kommunaler Landesverbände im Freistaat Sachsen, wenn Fragen geregelt werden,…